03. September 2010
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Gesundheitsnews
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Nachrichten aus dem Bereich Gesundheit und Medizin
MEDICA e. V. und Zeitschrift klinikarzt schreiben Förderpreis aus
Stuttgart, im Juni 2010
Die MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. und die Zeitschrift klinikarzt schreiben den mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis für interdisziplinäre Projekte in der Medizin aus. Bewerben können sich alle Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Verliehen wird der Preis an praxisrelevante, klinische Projekte, die sich im laufenden Jahr entweder durch medizinische, strukturelle oder gesundheitspolitische Aspekte fachübergreifend verbinden.
Die MEDICA-Gesellschaft steht mit ihrem Namen und den handelnden Personen für Interdisziplinarität in der Medizin. Mit dem Preis soll der Gedanke fachübergreifender Zusammenarbeit weiter gefördert werden, denn Interdisziplinarität als verbindende Klammer in der medizinischen Versorgung ist wichtiger denn je.
Einsendeschluss ist der 15.09.2010 (Datum des Poststempels).
Ausschreibungsunterlagen und Autorenrichtlinien sind zu beziehen über:
MEDICA Deutsche Gesellschaft
für Interdisziplinäre Medizin e. V.
Chemnitzer Straße 21
70597 Stuttgart
Quelle: MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V.
Internet: www.medica-ev.de/medica/preise/foerderpreis.html
Die MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. und die Zeitschrift klinikarzt schreiben den mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis für interdisziplinäre Projekte in der Medizin aus. Bewerben können sich alle Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Verliehen wird der Preis an praxisrelevante, klinische Projekte, die sich im laufenden Jahr entweder durch medizinische, strukturelle oder gesundheitspolitische Aspekte fachübergreifend verbinden.
Die MEDICA-Gesellschaft steht mit ihrem Namen und den handelnden Personen für Interdisziplinarität in der Medizin. Mit dem Preis soll der Gedanke fachübergreifender Zusammenarbeit weiter gefördert werden, denn Interdisziplinarität als verbindende Klammer in der medizinischen Versorgung ist wichtiger denn je.
Einsendeschluss ist der 15.09.2010 (Datum des Poststempels).
Ausschreibungsunterlagen und Autorenrichtlinien sind zu beziehen über:
MEDICA Deutsche Gesellschaft
für Interdisziplinäre Medizin e. V.
Chemnitzer Straße 21
70597 Stuttgart
Quelle: MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V.
Internet: www.medica-ev.de/medica/preise/foerderpreis.html
Behindertenverband informiert: Barrierefreie Urlaubsziele für Rollstuhlfahrer
Krautheim, 17. Mai 2010
Barrierefreie Urlaubsziele für Rollstuhlfahrer – im Herbst noch freie Plätze
Barrierefreie Reiseziele für Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, bietet der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. im Herbst 2010 an. Teneriffa, Zypern, Südafrika und Tunesien können ab sofort über den BSK-Reiseservice gebucht werden. Bei Bedarf auch mit Reiseassistenten.
Hier die Urlaubsziele: Teneriffa (14 Tage) von 15.08. bis 29.08.; Tunesien (14 Tage) von 1.10. – 15.10.; Zypern (10 Tage) von 18.10. – 28.10. und Südafrika (14 Tage) von 18.11. - 02.12.
Über viele weitere barrierefreie Reiseziele informiert der BSK e.V. in seinem aktuellen Reisekatalog oder auf der Internetseite: www.reisen-ohne-barrieren.org. Der Katalog kann gegen Einsendung eines mit € 1,45 frankierten und adressierten DIN A 4-Umschlages angefordert werden (so lange Vorrat reicht): BSK-Reiseservice, Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim
Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Internet: www.bsk-ev.org
Barrierefreie Urlaubsziele für Rollstuhlfahrer – im Herbst noch freie Plätze
Barrierefreie Reiseziele für Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, bietet der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. im Herbst 2010 an. Teneriffa, Zypern, Südafrika und Tunesien können ab sofort über den BSK-Reiseservice gebucht werden. Bei Bedarf auch mit Reiseassistenten.
Hier die Urlaubsziele: Teneriffa (14 Tage) von 15.08. bis 29.08.; Tunesien (14 Tage) von 1.10. – 15.10.; Zypern (10 Tage) von 18.10. – 28.10. und Südafrika (14 Tage) von 18.11. - 02.12.
Über viele weitere barrierefreie Reiseziele informiert der BSK e.V. in seinem aktuellen Reisekatalog oder auf der Internetseite: www.reisen-ohne-barrieren.org. Der Katalog kann gegen Einsendung eines mit € 1,45 frankierten und adressierten DIN A 4-Umschlages angefordert werden (so lange Vorrat reicht): BSK-Reiseservice, Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim
Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Internet: www.bsk-ev.org
Behindertenverband kritisiert Einsatz von Körperscannern
Krautheim, 12. Januar 2010
BSK lehnt Einsatz von Körperscannern ab
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter lehnt den Einsatz von Körperscannern auf Flughäfen ab. "Die Verwendung dieser Geräte ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Menschen mit Körperbehinderung, ungeachtet der gesundheitlichen Risiken beim Einsatz der Mikrowellen", stellt Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende im BSK e.V. fest. Bei der Verwendung der Körperscanner werden sowohl Herzschrittmacher, als auch künstliche Hüftgelenke, Prothesen und künstliche Darmausgänge am Monitor sichtbar gemacht. "Das lehnen wir ab, da es eine erhebliche Verletzung der Intimsphäre der betroffenen Personen bedeutet", bemerkt Irmgard Winkler. Nach wie vor unklar ist auch die gesundheitliche Belastung durch die Bestrahlung mit Mikrowellen im Tetrahertz- oder Millimeterbereich. "Es fehlen medizinische Langzeitstudien, die eine Schädigung der Organe oder implantierter medizinischer Geräte, wie Herzschrittmacher oder Prothesen ausschliessen" betont Irmgard Winkler. Für Rollstuhlfahrer ist diese Technologie noch völlig unausgereift und deshalb ungeeignet. "Der Körperscanner würde bei einem Rollstuhlbenutzer sofort Alarm geben, weil das Hilfsmittel aus Metall und Kunststoffen besteht", sagt Irmgard Winkler.
Daher fordert der BSK von den politischen Entscheidungsträgern, sich umgehend gegen die Einführung von Körperscanner auszusprechen und nach alternativen Sicherheitsmethoden zu suchen, die Menschen mit Behinderung und Chronisch Kranke nicht benachteiligen.
Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Internet: www.bsk-ev.org
BSK lehnt Einsatz von Körperscannern ab
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter lehnt den Einsatz von Körperscannern auf Flughäfen ab. "Die Verwendung dieser Geräte ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Menschen mit Körperbehinderung, ungeachtet der gesundheitlichen Risiken beim Einsatz der Mikrowellen", stellt Irmgard Winkler, stellvertretende Bundesvorsitzende im BSK e.V. fest. Bei der Verwendung der Körperscanner werden sowohl Herzschrittmacher, als auch künstliche Hüftgelenke, Prothesen und künstliche Darmausgänge am Monitor sichtbar gemacht. "Das lehnen wir ab, da es eine erhebliche Verletzung der Intimsphäre der betroffenen Personen bedeutet", bemerkt Irmgard Winkler. Nach wie vor unklar ist auch die gesundheitliche Belastung durch die Bestrahlung mit Mikrowellen im Tetrahertz- oder Millimeterbereich. "Es fehlen medizinische Langzeitstudien, die eine Schädigung der Organe oder implantierter medizinischer Geräte, wie Herzschrittmacher oder Prothesen ausschliessen" betont Irmgard Winkler. Für Rollstuhlfahrer ist diese Technologie noch völlig unausgereift und deshalb ungeeignet. "Der Körperscanner würde bei einem Rollstuhlbenutzer sofort Alarm geben, weil das Hilfsmittel aus Metall und Kunststoffen besteht", sagt Irmgard Winkler.
Daher fordert der BSK von den politischen Entscheidungsträgern, sich umgehend gegen die Einführung von Körperscanner auszusprechen und nach alternativen Sicherheitsmethoden zu suchen, die Menschen mit Behinderung und Chronisch Kranke nicht benachteiligen.
Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Internet: www.bsk-ev.org





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